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BGH, 31.01.1956 - V BLw 60/55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Rechtsmittel
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- BGH, 16.02.1954 - V BLw 60/53
Bestimmung eines Abkömmlings zum Hoferben
Auszug aus BGH, 31.01.1956 - V BLw 60/55
Die in der Rechtsbeschwerdebegründung angeführte Entscheidung des erkennenden Senats (BGHZ 12, 286) behandelt das Recht des Höfeigentümers zur freien Bestimmung des Hoferben nach § 7 HöfeO und im Zusammenhang hiermit die Frage der Wirksamkeit eines Übergabevertrages. - BGH, 05.10.1954 - V BLw 45/54
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde
Auszug aus BGH, 31.01.1956 - V BLw 60/55
Weiter muß, wie sich aus dem Begründungszwang für die Rechtsbeschwerde (§ 26 Abs. 2 LwVG) ergibt, dargelegt werden, welche Rechtsfrage von der angezogenen Entscheidung anders als von der angefochtenen beantwortet sein soll, inwiefern beide Entscheidungen diese Frage abweichend beantworten und wieso die angefochtene Entscheidung auf dieser Abweichung beruht (vgl. BGHZ 15, 5 [10]). - BGH, 05.02.1954 - V ZR 38/53
Landwirtschaftsgerichte als ordentliche Gerichte
Auszug aus BGH, 31.01.1956 - V BLw 60/55
Abgesehen davon, daß das Landwirtschaftsgericht in einem die Feststellung des Hoferben betreffenden rein bürgerlich-rechtlichen Verfahren auch über andere bürgerlich-rechtliche Fragen als Vortragen, von deren Beantwortung die Entscheidung abhängt, also auch über die Wirksamkeit einer Verfügung von Todes wegen, selbst zu befinden hat, könnte, selbst wenn die Zuständigkeit des Prozeßgerichts gegeben wäre, die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde hierauf nicht gestützt werden, weil auch die Landwirtschaftsgerichte ordentliche Gerichte sind (vgl. BGHZ 12, 254 - RechtdLandw 1954, 132), so daß es sich bei einem Streit um die Zuständigkeit des Landwirtschaftsgerichts oder des Prozeßgerichts nicht um die Unzulässigkeit des Verfahrens vor den ordentlichen Gerichten im Sinne des § 24 Abs. 2 Nr. 2 LwVG handeln würde. - BGH, 07.07.1954 - V BLw 33/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 31.01.1956 - V BLw 60/55
Dazu ist erforderlich, daß die Entscheidung mit dem Datum und Aktenzeichen oder unter Angabe der Fundstelle, wo sie abgedruckt ist, bezeichnet wird (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 7. Juli 1954, V BLw 33/54, RechtdLandw 1954, 246).
- BGH, 30.11.1967 - V BLw 23/67
Verkauf von landwirtschaftlichen Höfen - Ungesunde Bodenverteilung einer …
Die Entscheidung, von der das Beschwerdegericht abgewichen sein soll, muß in der Begründung der Rechtsbeschwerde genau bezeichnet sein, und zwar entweder mit Datum und Aktenzeichen oder durch Angabe der Fundstelle, an der sie abgedruckt ist; die bloße Angabe des Datums genügt im allgemeinen nicht (vgl. Beschlüsse des Senats vom 7. Juli 1954 - V BLw 33/54 - RdL 1954, 246; vom 31. Januar 1956 - V BLw 60/55 - und vom 3. Mai 1957 - V BLw 13/57).